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Mit überwältigender Mehrheit von 89 Prozent haben die Wienerinnen und Wiener bei der Volksbefragung den Vorschlag eines verpflichtenden Hundeführscheins für "Kampfhunde" angenommen.
Mit 1. Juli 2010 ist der verpflichtende Hundeführschein in Kraft getreten. "Uns geht es um das friedliche Miteinander zwischen Mensch und Hund in der Großstadt, der Führschein ist sicher ein wesentlicher Schritt dazu. Es geht uns nicht um eine Diskriminierung, sondern schlicht weg darum, Gefahren und auch Ängste zu minimieren", so Umweltstadträtin Ulli Sima.
Für die Tierhalterinnen und Tierhalter, die bereits einen der indizierten Hunde besitzen, wird es eine einjährige Übergangsfrist geben, bis sie die Prüfung zum Hundeführschein absolviert haben müssen. Bei neu angeschafften Hunden ist der Schein hingegen innerhalb von drei Monaten zu machen, wenn das Tier mindestens sechs Monate alt ist.
Betroffen von der Regelung sind die Halterinnen und Halter und jede Person, die sich mit einem dieser Hunde auf Wiens Straßen bewegen wollen:
Die nun vorliegende - von Expertinnen und Experten erarbeitete - Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit erweiterbar. Mit Stand vom 16. Februar betrifft es: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Español, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Führschein gilt auch für Mischlinge.
Die Hundeführscheinprüfung, die nach aktuellem Stand 25 Euro kosten wird, besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Hundehalterinnen und -halter müssen zeigen, dass sie ihren Hund "im Griff" haben.
Verpflichtender Hundeführschein ab 1. Juli 2010
Die Tierombudsstelle Wien hat Informationen zum Hundeführschein in einem PDF-Dokument zusammegefasst, das hier downloadbar ist.
Ich meine, da nun dass Geschäft mit der Angst gemacht wurde, sollte nun rasch transportiert werden, dass ein FÜHRSCHEIN auch dem Hundehalter und seinem Hund Spaß machen kann.
LG.
STADTHUNDPROFI
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