Der Wiener Landtag hat in seiner Sitzung am 24. Juni mehrere Gesetze beschlossen, um Frauen und Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Konkret geht es dabei um folgende drei Gesetze: das Antidiskriminierungsgesetz, das Chancengleichheitsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz.
Antidiskriminierungsgesetz für eine barrierefreie Stadt
Ziel der Gesetzesnovelle ist es, Wien zur barrierefreien Stadt zu machen. Konkret beinhaltet die Novelle ein Diskriminierungsverbot aufgrund von Behinderung. Dies wurde mit einem umfangreichen Rechtsschutz und eine Reihe neuer Bestimmungen, die dem Bundes - Behindertengleichstellungsgesetz angeglichen sind, verbunden.
Novelle des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes
Chancengleichheitsgesetz fördert behinderte Menschen
Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die gesetzliche Verankerung von bislang nicht normierten Förderleistungen, etwa für persönliche Assistenz, Arbeits- und Berufsintegration und Gebärdensprachdolmetschleistungen, stellt eine klare Verbesserung dar.
Neues Chancengleichheitsgesetz
Gleichbehandlungsgesetz für Gleichstellung von Frauen im Magistrat
Auch die Stadt Wien selbst setzt einen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung von Frauen. Im Magistrat soll der Frauenanteil in Führungspositionen der Stadt sowie in untypischen Berufsfeldern erhöht werden. Dazu wird eine weisungsfreie Gleichbehandlungsanwaltschaft installiert.




