Mit überwältigender Mehrheit von 89 Prozent haben die Wienerinnen und Wiener bei der Volksbefragung den Vorschlag eines verpflichtenden Hundeführscheins für "Kampfhunde" angenommen.
Mit 1. Juli 2010 wird der verpflichtende Hundeführschein in Kraft treten. "Uns geht es um das friedliche Miteinander zwischen Mensch und Hund in der Großstadt, der Führschein ist sicher ein wesentlicher Schritt dazu. Es geht uns nicht um eine Diskriminierung, sondern schlicht weg darum, Gefahren und auch Ängste zu minimieren", so Umweltstadträtin Ulli Sima.
- Verpflichtender Hundeführschein - Information der Tierschutzombudsstelle Wien: 93 KB PDF
- Ein besseres Miteinander - Der Wiener Hundeführschein: 2 MB PDF • 20 KB RTF
Voraussetzungen
- Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren. Hundehalterinnen und Hundehalter, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen, müssen den Hundeführschein bis zum 30. Juni 2011 absolvieren.
- Das Mindestalter der Hundehalterinnen und Hundehalter für die Prüfung muss 16 Jahre betragen.
- Die Hundehalterinnen und Hundehalter dürfen keine einschlägigen Vorstrafen haben.
- Das Mindestalter des Hundes muss zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen.
- Der Hund muss gechippt sein
- Für den Hund muss aktuell die Hundeabgabe entrichtet sein
- Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein
Liste der betroffenen Hunderassen
Die vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit erweiterbar. Derzeit betrifft es:
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Espanol
- Fila Brasileiro
- Mastiff, Bullmastiff
- Tosa Inu
- Pitbullterrier
- Rottweiler
- Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
Der Führschein gilt auch für Mischlinge.
Die Liste wurde von Expertinnen und Experten ausgearbeitet. Zum einen wurde die große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der Tierschutzombudsstelle Wien häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen landen.
Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus. Sie sind allerdings für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich. Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise schwerwiegenden Verletzungen.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim
Veterinäramt der Stadt Wien (<acronym title="Magistratsabteilung">MA</acronym> 60)
Ort: 3., Karl-Farkas-Gasse 16
Fahrplanauskunft
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Die Anmeldung hat persönlich zu erfolgen, der Hund ist mitzubringen.
Bei der Anmeldung sind folgende Dokumente und Nachweise vorzulegen:
- Ein gültiger Lichtbildausweis
- Der Nachweis über die Entrichtung der Hundeabgabe
- Der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
Telefonische Auskunft erteilt auch die Helpline des Veterinäramtes unter 01 4000 8060.
Theoretische und praktische Prüfung
Der Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.
Der theoretische Teil trägt dazu bei, das Wissen über Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen. Die Prüfung umfasst 150 mögliche Fragen. Aus diesen werden mindestens 30 gestellt. Davon müssen 24 richtig beantwortet werden.
Im Anschluss folgt der praktische Teil. Hier wird getestet, ob die Hundehalterinnen und Hundehalter in der Lage sind, sich in alltäglichen Situationen mit ihrem Hund richtig und rücksichtsvoll in Bezug auf andere Menschen zu verhalten. Für den verpflichtenden Hundeführschein wird der Praxisteil erweitert. So werden mögliche kritische Situationen wie beispielsweise die Begegnung mit anderen Hunden trainiert.
Die Prüfung zum Hundeführschein wird im Auftrag des Veterinäramts der Stadt Wien (<acronym title="Magistratsabteilung">MA</acronym> 60) durch die Tierschutzombudsstelle von speziell ausgebildeten Prüferinnen und Prüfern abgehalten.
Im Gegensatz zum freiwilligen Hundeführschein erfolgt keine Befreiung von der Hundeabgabe.
Unterlagen
Zur Prüfung sind mitzubringen:
- Haftpflichtversicherungspolizze
- Anmeldebestätigung
- Chipp-Nummer des Hundes (alle Hunde in Österreich müssen seit 1. Jänner 2010 gechippt sein)
Mögliche Strafen ohne Hundeführschein
Bis zur positiven Absolvierung des Hundeführscheins müssen die Hunde an öffentlichen Orten stets mit einem Maulkorb versehen sein. Erst nach positiver Absolvierung des Hundeführscheins gelten auch für hundeführscheinpflichtige Hunde die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich des Maulkorb- und Leinengebotes in Wien.
Wird eine Hundehalterin oder ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden. Die Hundehalterinnen und Hundehalter können aufgefordert werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen.
Bei Hundehalterinnen und Hundehalter ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei - neben der Verhängung von sehr hohen Verwaltungsstrafen - sofort und dauerhaft abgenommen werden.




